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AnimagiC [Diskussionsforum]


AnimagiC
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-Die AnimagiC ist eine Convention der Weird Visions Media- und Vertriebs GmbH und, laut Eigenaussage, die größte Anime/Manga Con in Europa.+:'''[[Conventions|Zurück zu den Conventions]]'''
 +:[[Fanclubs|Zu den Fanclubs]]
-Sie geht über ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) und bietet Ehrengäste, Filmräume, Cosplaywettbewerbe, Bühnenacts, Verkaufsräume, FanArt Ausstellungen, Go-Workshops, Synchroworkshops, Karaoke, Videogaming, Rollenspiele, Kinoprogramm, VisualKey Partys und die Möglichkeit eines Fanclubstandes.+Die AnimagiC ist eine [[Conventions | Convention]]. Bis 2009 wurde die Con von der Weird Visions Media- und Vertriebs GmbH organisiert, seit 2010 von der Animagine GmbH. Laut Eigenaussage ist die AnimagiC die größte Anime/Manga Con in Europa.
-Allerdings sei zu sagen, dass die AnimagiC sehr kommerziell ist und man eigentlich nur, oder vor allem, Neuerscheinungen des hauseigenen Labels "OVA-Films", angeboten oder gezeigt bekommt.+Sie geht über ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) und bietet Ehrengäste, Filmräume, [[Cosplay | Cosplaywettbewerbe]], [[Showgruppen | Showgruppen]], Verkaufsräume, [http://animexx.onlinewelten.com/fanart/ FanArt]-Ausstellungen, [[Go]]-Workshops, Synchroworkshops, [[Karaoke]], Videogaming und Rollenspiele
-Viele der Besucher dieser Con kommen allerdings nur, um Leute zu treffen, weniger wegen der Con selber ...+Die AnimagiC wird von manchen Fans als "zu kommerziell" angesehen. Da aufgrund des hohen Besucherandrangs Karten sehr schnell ausverkauft sind, ist eine frühe Bestellung anzuraten. Neben Dreitagestickets gibt es lediglich Karten für Freitag+Samstag oder Samstag+Sonntag. 2011 ist die Wiese vor der Beethovenhalle in einen Outdoorbereich umgewandelt worden, für welchen ebenfalls ein Ticket benötigt wird (welches in den normalen Tickets enthalten, jedoch auch separat erhältlich ist).
-Da Weird Visions eine zu kleine Location hat und somit nicht alle interessenten mit Karten versorgen kann, wurden u. a. schon Laute nach einer Klage um Karten laut. Dies wird aber in folgenden Text des AnimaniA Users "U_san" geklärt:+Informationen gibt es auf der [http://www.animania.de Animania Homepage] und der dortigen [http://www.animania.de/animagic/animagic-news.html Unterseite der AnimagiC].
-'':'''Die Crux mit der AnimagiC-Kartenbestellung aus einer rechtlichen Betrachtung''' +Vergangene [http://animexx.onlinewelten.com/events/1629/reihe/ AnimagiCs]:
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=69217 AnimagiC 2015] (31.07.-02.08.2015)
-:''Wie wohl alle wissen, waren die Karten für die AnimagiC dieses Jahr recht schnell ausverkauft. Die ConPackete gingen sogar so schnell weg, das wohl niemand mehr als 55 Euro dafür zahlen musste.'' +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=63579 AnimagiC 2014] (01.08.-03.08.2014)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=56357 AnimagiC 2013] (26.07.-28.07.2013)
-:''Die, die aber keine ConPackete bekommen haben, sind natürlich verstimmt, wollen sie sich nicht mit Ein- oder Zweitageskarten zufrieden geben. +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=51112 AnimagiC 2012] (27.07.-29.07.2012)
-Was daraus entsteht ist ein größerer Groll gegen die Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH. Bei manchen ging dieser Groll und die Verstimmtheit so weit, das die Laute nach einer Klage um die Karten laut wurde.'' +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=46884 AnimagiC 2011] (29.07.-31.07.2011)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=41182 AnimagiC 2010] (30.07.-01.08.2010)
-:''In dem nachfolgenden Text, möchte ich gerne etwas auf den rechtlichen Aspekt einer etwaigen Klage eingehen.'' +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=20507 AnimagiC 2008] (01.08.-03.08.2008)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=9579 AnimagiC 2007] (27.07.-29.07.2007)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=5465 AnimagiC 2006] (28.07.-30.07.2006)
-:''Zu allererst möchte ich diesen Damen und Herren davon abraten, eine Klage gegen die Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH zu starten.'' +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=2053 AnimagiC 2005] (29.07.-31.07.2005)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=1384 AnimagiC 2004] (23.07.-25.07.2004)
-:''Kurzerhand lässt es sich folgendermaßen erklären:'' +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=1150 AnimagiC 2003] (25.07.-27.07.2003)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=720 AnimagiC 2002] (14.06.-16.06.2002)
-:''Zu allererst muss ich erwähnen, dass im Kaufrecht immer 2 Willenserklärungen vorliegen müssen, bevor ein Vertrag als rechtswirksam betrachtet wird und die einzelnen Leistungen erfüllt werden müssen. Die erste Willenserklärung muss mit der zweiten vom Vertragspartner bestätigt werden. Und zwar zu exakt den gleichen Konditionen (Preis, Zahlart, Versand, usw.). Wird die zweite Willenserklärung abgewandelt, so ist sie wiederum als erste Willenserklärung zu sehen und muss vom Vertragspartner anerkannt werden.'' +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=91 AnimagiC 2001] (15.06.-17.06.2001)
- +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=6 AnimagiC 2000] (07.07.-09.07.2000)
-:''Was in der AnimaniA Ausgabe 03/2004 stand, war nicht etwa ein Angebot, sondern eine Anpreisung, eine Aufforderung zum Kauf einer Karte oder eines ConPacketes (im folgenden vereinfacht als Karte ausgedrückt). Dies bedeutet, dass die Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH eine Bekanntmachung an die Allgemeinheit gemacht hat und nicht ein Angebot an den einzelnen. Demnach kann man daraus auch keine Rechte geltend machen, da von Seiten der Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH keine Willenserklärung vorliegt; sie nämlich vom Interessenten der Karte ausgeht. Dies ist im rechtlichen Sinne eine Anfrage an die Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH, ob diese dem Interesenten zu den Angegebenen Konditionen eine Karte verkaufen will. Demnach ist der Interessent an die Anfrage gebunden (§145 f. BGB, welche im Groben besagen: +:[http://animexx.onlinewelten.com/events/event.php?id=1629 AnimagiC 1999] (06.08.-08.08.1999)
-:"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrages anbietet, ist an den Vertrag gebunden.")'' +
- +
-:''Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH kann diese erste Willenserklärung annehmen oder ablehnen. Dies liegt in ihrer Entscheidung, da die Initiative (die erste Willenserklärung) vom Interessenten ausgeht. +
-Der Antrag auf den Kaufvertrag erlischt, wenn der Antrag dem Antragenden abgelehnt wurde oder wenn Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH dem Antragenden nach §§ 147 bis 149 geantwortet hat (§ 146 BGB).'' +
- +
-:''Es bedarf aber keiner Bestätigung über die Annahme, da dies unter den § 151 BGB fällt, welcher besagt, dass ein Vertrag zustande kommt. ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist. Verkehrssitteb edeutet hier, dass es für die Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH viel zu umständlich währe, alle Anträge (die Bestellkarten) zu beantworten und dann nochmals die Bestatigungskarte zurück zu schicken. Demnach verzichtet man hier im Sinne des § 151 BGB auf eine Auftragsbestätigung.'' +
- +
-:''Ich hoffe, dass ich mit diesem Text für mehr Verständnis im rechtlichen Aspekt gebracht habe und auch aufgezeigt habe, dass eine etwaige Klage gegen die Weird Vision Media Verlags- und Medienvertriebs GmbH nichtig und somit unnötig wäre.'' +
- +
-:''Mit freundlichen Grüßen'' +
-:''U_san'''' [http://www.animania.de/forum/viewtopic.php?t=7379&start=0 Link-Text]+
- +
-Allerdings muss man aber auch erwähnen, dass es viele Ungereimtheiten auf der AnimagiC gibt. Dies ist auf eine fehlerhafte Conorganisation, aber auch auf eine fehlerhafte Con Leitung zurückzuführen.+
- +
-Informationen (wenn auch nur spärliche) gibt es auf der [http://www.animania.de Animania Homepage].+

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Zu den Fanclubs

Die AnimagiC ist eine Convention. Bis 2009 wurde die Con von der Weird Visions Media- und Vertriebs GmbH organisiert, seit 2010 von der Animagine GmbH. Laut Eigenaussage ist die AnimagiC die größte Anime/Manga Con in Europa.

Sie geht über ein Wochenende (Freitag bis Sonntag) und bietet Ehrengäste, Filmräume, Cosplaywettbewerbe, Showgruppen, Verkaufsräume, FanArt-Ausstellungen, Go-Workshops, Synchroworkshops, Karaoke, Videogaming und Rollenspiele

Die AnimagiC wird von manchen Fans als "zu kommerziell" angesehen. Da aufgrund des hohen Besucherandrangs Karten sehr schnell ausverkauft sind, ist eine frühe Bestellung anzuraten. Neben Dreitagestickets gibt es lediglich Karten für Freitag+Samstag oder Samstag+Sonntag. 2011 ist die Wiese vor der Beethovenhalle in einen Outdoorbereich umgewandelt worden, für welchen ebenfalls ein Ticket benötigt wird (welches in den normalen Tickets enthalten, jedoch auch separat erhältlich ist).

Informationen gibt es auf der Animania Homepage und der dortigen Unterseite der AnimagiC.

Vergangene AnimagiCs:

AnimagiC 2015 (31.07.-02.08.2015)
AnimagiC 2014 (01.08.-03.08.2014)
AnimagiC 2013 (26.07.-28.07.2013)
AnimagiC 2012 (27.07.-29.07.2012)
AnimagiC 2011 (29.07.-31.07.2011)
AnimagiC 2010 (30.07.-01.08.2010)
AnimagiC 2008 (01.08.-03.08.2008)
AnimagiC 2007 (27.07.-29.07.2007)
AnimagiC 2006 (28.07.-30.07.2006)
AnimagiC 2005 (29.07.-31.07.2005)
AnimagiC 2004 (23.07.-25.07.2004)
AnimagiC 2003 (25.07.-27.07.2003)
AnimagiC 2002 (14.06.-16.06.2002)
AnimagiC 2001 (15.06.-17.06.2001)
AnimagiC 2000 (07.07.-09.07.2000)
AnimagiC 1999 (06.08.-08.08.1999)



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