Einzelposting: Eigenen Douji produzieren+verkaufen
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Das wäre noch um einiges schlimmer ôO Die erste Variante ist zwar auch verboten soweit ich weiß, aber da liegt wenigstens kein Straftatbestand vor (wenn beide unter 14 sind) .. ich zweifle zwar, dass zwei so junge Jungs schon sowas wie nen Trieb haben, aber mein Gott, Shonen-ai-Liebhaber gehts ja weniger um Realität xD (hoff dass ich damit niemanden aufn Schlips getreten bin ;D). Bei nem Erwachsenen und nem Kind wäre das ganze dann sexueller Kindesmissbrauch (edit: auch wenns auf freiwilliger Basis ist), und das ist bekanntlich verboten. Gruß, aas |
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Zuletzt geändert: 25.02.2009 22:56:57 |