Einzelposting: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafrecht
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>Und auch was echte Kinderpornografie angeht - sowohl gefilmter Geschlechtsverkehr mit einem Kind (vor Einsetzen der Pubertät) als auch das rein fiktive Beschreiben eines solchen Vorgangs sind ohne Zweifel widerwärtig, trotzdem halte ich ersteres für das wesentlich schwerere Verbrechen. Beim Zweiten kommt zumindest kein Mensch zu Schaden. Deswegen sehe ich auch nicht ein, wieso beides gleich hart bestraft werden soll. Nicht "werden soll", sondern "wird". Nach der jetzigen Rechtslage macht es keinen Unterschied, ob jemand wirkliche Kinderpornographie, oder Lolicon-Bilder, bzw. pornographische Texte besitzt. Alles wird gleich hart bestraft. I don't need to "Get a Life". I'm a gamer, I have lots of lives. |