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Einzelposting: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafrecht


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Von:    Ellerfru 15.09.2007 11:23
Betreff: Gesetzesänderung bezüglich Sexualstrafre... [Antworten]
> Nö, also gegen NICHTpornografische Szenen hab ich auch gar nichts. Gerade die Pubertätsliteratur hat ja hauptsächlich Sex zum Thema, allerdings auf einer ganz anderen Ebene, also nicht pornografisch. Das finde ich völlig in Ordnung. Sich nicht damit beschäftigen zu dürfen wäre ja auch ein ziemlicher Faux-pas der Gesetzgeber, den sie eh nicht durchsetzen könnten.

Eben, und in dieser Jugendliteratur sind dann teilweise eben auch explizite Sexszenen. Aber eben nicht jede Sexszene ist pornografisch. Die Leser dieser Bücher deshalb moralisch und juristisch auf eine Stufe mit den Konsumenten von Kinderpornografie stellen zu wollen, ist reichlich absurd.

> Außerdem ist es, wie du angesprochen hast: jeder hat irgendwelche Literatur oder Filme, in denen Sex von 16-17 jährigen Thema ist.

Ja, es dürfte schwer sein, sein Bücherregal davon freizuhalten. Ich habe inzwischen mal nachgeschaut, ich habe mindestens vier Bücher, in denen jugendliche Personen Sex haben und dies auch geschildert wird. Videos von vergewaltigten dreijährigen Kindern besitze ich allerdings nicht, und wäre auch ziemlich angewidert, wenn man mir so was vorlegen würde. Ich weigere mich einfach, anzuerkennen, dass das der gleiche Straftatbestand sein soll.

> Ich denke also, dass sich ein Gesetz - und so verstehe ich die Sachverständigen da auch - gegen jugendPORNOGRAFISCHE Vermraktung jedweder Art wendet, also nicht gegen Sex an sich.
> Wär ja auch ziemlich unrealistisch^^

Das Problem ist ja, der Gesetzendwurf strebt an, das Schutzalter für Kinder (!) auf 18 Jahre hochzusetzen, und das bedeutet, jede beliebige Darstellung in Wort und Bild von Sex mit Minderjährigen würde strafbar, nicht nur die eindeutig pornografischen Darstellungen. (Bei Kindern unter 14 sehe ich die Regelung übrigens ganz selbstverständlich ein.)
Dagegen, dass Leute unter 18 nicht in Pornofilmen mitspielen sollen, habe ich nichts. Gegen sinnlose Zensur von Literatur aber schon.
"Nur aus Interesse: Hast du irgendetwas von ihm übriggelassen, was größer ist als eine Streichholzschachtel?"
"Nur aus Interesse: Wie groß ist eine Streichholzschachtel?"

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