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Thread: Er 23 und sie fast 15

Eröffnet am: 25.09.2005 20:42
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Er 23 und sie fast 15 05.07.2007, 14:21
 Ryourin Er 23 und sie fast 15 05.07.2007, 14:28
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Von:   abgemeldet 05.07.2007 14:21
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> also als ich mich erkundigt hab stand da klipp und klar das man ab 14 die zustimmung der eltern brauch um einen volljährigen freund zu haben und ab 16 brauch man noch nich mal mehr die zustimmung der eltern. so stehts im gesetzestext und der stimmt dann auch wohl

Schauen wir uns den Gesetzestext doch einfach mal an:

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

---------------------------

Da steht nix von "Zustimmung der Eltern".
Aber wer dennoch bedenken hat kann doch warten
bis Sie 16 ist. Wer sagt denn daß man gleich anfangen
muss zu poppen ?
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:    Ryourin 05.07.2007 14:28
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> Schauen wir uns den Gesetzestext doch einfach mal an:
>
> (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
>
> 1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
> 2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
>
> wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
>
> 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
> 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
>
> und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
>
> (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Im Klartext: Jeder über 14 bis 16 darf mit jedem über 14 bis maximal 21, sofern der/die Volljährige die/den Jüngere/n nicht dazu zwingt (was doch eine Vergewaltigung wäre)?
Und 21jährige (und älter) _können_ wegen Geschlechtsverkehrs mit unter 16jährigen bestraft werden, wenn sie deren sexuelle Unmündigkeit ausnutzen (was man mMn leicht jemanden anhängen könnte, auch wenn das Einverständnis der mindestens 14-, aber unter 16jährigen gegeben ist?

Ah. Das heißt: Alle Menschen über 21 sollten bis mindestens 16 warten, um sich vollkommen sicher zu sein, alle ab 18 und unter 21 dürfen mit 14jährigen, sofern sie diese nicht mißbrauchen (wobei Mißbrauch schließlich in jedem Alter strafbar ist)...?
Denn die Vernunft, das weiß jeder, vereinfacht das Schwierige in einer Weise, die den Männern vom Fach nicht geheuer und somit ungeheuerlich erscheinen muss. (Erich Kästner)



Von:   abgemeldet 05.07.2007 14:33
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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Ja, du hast das Gesetz verstanden.
Wenn man über 21 ist, und die Partnerin erst 14-15 dann
darf man sie nicht für Geld, Ausnutzung einer Zwangslange
oder sonstige Schweinereien gefügig machen, wobei ich mal
davon ausgehe daß jemand der wirklich verliebt ist sowieso
nicht vorhat sich in einer Beziehung wie der letzte Arsch
zu verhalten.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 15:23
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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öhm momentchen mal.

hier gehts doch gar nich um sex -.-

die wollen doch erst ma einfach nur zusammen sein. das beudetet ja nich gleich das man in die kiste steigt.

ich bleib dabei das ich recht hab und ich such euch gleich den gesetzestext raus den ich meine



Paragraph 176 StGB legt 14 Jahre als absolutes Schutzalter fuer sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (wie z.B. Geschlechtsverkehr) fest. Das heisst, Sex mit Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre ist absolut strafbar.
Laut Paragraph 182 StGB kann sich ein Volljaehriger aber auch dann strafbar machen, wenn er eine Zwangslage eines Jugendlichen zwischen 14 und 16 zu sexuellen Handlungen ausnutzt, also z. B. wenn der Jugendliche obdachlos oder drogenabhaengig ist. Genauso verboten ist es, wenn ein Volljaehriger einen unter 16-jaehrigen Jugendlichen dafuer bezahlt, dass er sexuelle Handlungen mit ihm oder einer dritten Person vollzieht. Diese Straftat wird aber nur auf Antrag verfolgt (also wenn der Volljaehrige angezeigt wird) oder wenn der Staatsanwalt ein besonderes oeffentliches Interesse an einer Strafverfolgung als gegeben ansieht.
Um deine Frage zu beantworten: das heisst also, dass sich weder der 15-jaehrige, noch der 17-jaehrige Junge strafbar machen, wenn ihre Freundin ueber 14 Jahre alt ist. Auch ein 18-jaehriger, der mit einem 16-jaehrigen Maedchen Sex hat, begeht keine Straftat. Wenn der 18-jaehrige Junge allerdings mit einer 15-jaehrigen schlaeft, die von zuhause ausgerissen ist, koennen die Eltern des Maedchens ihn anzeigen, weil er eine Zwangslage der 15-jaehrigen ausgenutzt hat. (Diese Informationen kannst du uebrigens googlen unter "Strafgesetzbuch, neue Fassung")
Was nun den Discobesuch nach 22 Uhr angeht, so bist du bereits ziemlich gut informiert.
Das Jugendschutzgesetz sieht bei Discobesuchen Minderjaehriger vor, dass die Eltern einen sogenannten "Erziehungsbeauftragten" einsetzen koennen. D.h. sie beauftragen einen volljaehrigen Begleiter ihres Jugendlichen mit seiner "Erziehung und Beaufsichtigung".
Wer nun aber denkt, es reicht, wenn in der Clique ein paar Leute bereits ueber 18 sind, hat sich allerdings zu frueh gefreut. Dieser Stellvertreter der Eltern darf nicht etwa ein 19-jaehriger Freund ihrer minderjaehrigen Tochter sein. Der Erziehungbeauftragte muss jemand sein, der in einem Autoritaetsverhaeltnis zu dem Jugendlichen steht, also z.B. ein Lehrer, Trainer, Pastor oder Jugendgruppenleiter. (Informationen hierzu findest du bei Google unter "Discobesuch Minderjaehriger").



so jetzt seit ihr alle richtig schlau. meine freundin wird in 4 tagen 16 und bekommt in 4 wochen die pille. dann darf ich auch endlich rann xD
Zuletzt geändert: 05.07.2007 16:06:47



Von:   abgemeldet 05.07.2007 15:46
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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So stehts ja auch im Gesetzestext den ich gepostet habe.

Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:09
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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ja aber das is ja irgendwie falsch gedeutet.

wenn das mädel 14 is und das will und dann noch die eltern zustimmen, darf die jeder bumsen der grade lust und laune hat. verbieten es die eltern, dann erst ab 16

und wenn schon. is doch eh shice egal solange das mädchen will, aufgeklärt und verantwortungsbewusst is und die eltern bescheid wissen, dann geht das in ordnung. treffen die sachen nich zu sollte mans in dem alter noch lassen. punkt aus ende. gesetzlich wird da eh keiner was machen wenns die eltern erlauben und es dem mädel gut geht



Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:12
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> ja aber das is ja irgendwie falsch gedeutet.
>
> wenn das mädel 14 is und das will und dann noch die eltern zustimmen, darf die jeder bumsen der grade lust und laune hat. verbieten es die eltern, dann erst ab 16
>
> und wenn schon. is doch eh shice egal solange das mädchen will, aufgeklärt und verantwortungsbewusst is und die eltern bescheid wissen, dann geht das in ordnung. treffen die sachen nich zu sollte mans in dem alter noch lassen. punkt aus ende. gesetzlich wird da eh keiner was machen wenns die eltern erlauben und es dem mädel gut geht

Ja, aber wo steht da im Gesetz etwas über die Eltern ?
Die werden da nichtmal erwähnt.

Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:17
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Du Schwackopf, die Eltern sind die Erziehungspersonen, falls so ein
Pädophile Freak wie du sich an eine 15 Jährige ran machen sollte, was glaubst du was die Eltern von die halten werden ?
Sie werden Anzeige gegen dich erstatten und da ist es sowas von scheiss egal ob du Freak und das kleine euch so mögt, dass Gericht wird den Eltern recht geben, es wird dich darauf hinweisen sich nicht mehr dem Kind zu nähern und falls du es doch machst, ja dann landest du in so ein schönes Gebäude, wo noch viele andere böse Menschen sind und weisst du was diese böse Menschen mit jemanden wie dir machen ?
Das überlasse ich deiner Fantasie.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:32
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> Du Schwackopf, die Eltern sind die Erziehungspersonen, falls so ein
> Pädophile Freak wie du sich an eine 15 Jährige ran machen sollte, was glaubst du was die Eltern von die halten werden ?
> Sie werden Anzeige gegen dich erstatten und da ist es sowas von scheiss egal ob du Freak und das kleine euch so mögt, dass Gericht wird den Eltern recht geben, es wird dich darauf hinweisen sich nicht mehr dem Kind zu nähern und falls du es doch machst, ja dann landest du in so ein schönes Gebäude, wo noch viele andere böse Menschen sind und weisst du was diese böse Menschen mit jemanden wie dir machen ?
> Das überlasse ich deiner Fantasie.

Ok. Ab nächsten Montag hast du ein kleines Problem.
Ich werde dich bei der Polizei wegen "Verleumdung" anzeigen,
weil du mich als "pädophilen Freak" bezeichnet, obwohl ich
dich mehrmals darauf hingewiesen habe daß ich nicht pädophil
bin. Ich hatte noch nie etwas mit einer Person unter 25, falls
du es genau wissen willst, und ich hab auch nicht vor mir eine
Freundin unter 16 zu suchen.
Du kannst dir schonmal einen Anwalt nehmen.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:    Cillybelle 05.07.2007 16:39
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> > Du Schwackopf, die Eltern sind die Erziehungspersonen, falls so ein
> > Pädophile Freak wie du sich an eine 15 Jährige ran machen sollte, was glaubst du was die Eltern von die halten werden ?
> > Sie werden Anzeige gegen dich erstatten und da ist es sowas von scheiss egal ob du Freak und das kleine euch so mögt, dass Gericht wird den Eltern recht geben, es wird dich darauf hinweisen sich nicht mehr dem Kind zu nähern und falls du es doch machst, ja dann landest du in so ein schönes Gebäude, wo noch viele andere böse Menschen sind und weisst du was diese böse Menschen mit jemanden wie dir machen ?
> > Das überlasse ich deiner Fantasie.
>
> Ok. Ab nächsten Montag hast du ein kleines Problem.
> Ich werde dich bei der Polizei wegen "Verleumdung" anzeigen,
> weil du mich als "pädophilen Freak" bezeichnet, obwohl ich
> dich mehrmals darauf hingewiesen habe daß ich nicht pädophil
> bin. Ich hatte noch nie etwas mit einer Person unter 25, falls
> du es genau wissen willst, und ich hab auch nicht vor mir eine
> Freundin unter 16 zu suchen.
> Du kannst dir schonmal einen Anwalt nehmen.

*LOL* Viel Spaß die Person auszumachen, die sich hinter Zael verbirgt. Vllt. ist sie ja noch nicht mal strafmündig... lächerlich...
It's Supercalifragilisticexpialidocious!
Even though the sound of it is something quite atrocious
If you say it loud enough you'll always sound precocious
Supercalifragilisticexpialidocious!




Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:41
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> *LOL* Viel Spaß die Person auszumachen, die sich hinter Zael verbirgt. Vllt. ist sie ja noch nicht mal strafmündig... lächerlich...

Das ist mir schon bewusst.
Solche Fälle bring ich automatisch zur Anzeige.
Ob die betreffende Person ausfindig gemacht werden
kann und wie alt sie ist ist dann Sache der Polizei.
Ich mache mir keine Hoffnungen, aber angezeigt wird
aus Prinzip.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.
Zuletzt geändert: 05.07.2007 16:45:38



Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:41
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> Ok. Ab nächsten Montag hast du ein kleines Problem.
> Ich werde dich bei der Polizei wegen "Verleumdung" anzeigen,
> weil du mich als "pädophilen Freak" bezeichnet, ...

Damit dürftest du wenig Erfolg haben. Das ist im besten Falle eine Beleidigung weil er dich persönlich angeschrieben hat und nicht Behauptungen verbreitet um dich zu Diskreditieren. Es ist ja nichts konkretes sondern schlicht eine herabwürdigende Bezeichnung.

Einen Anwalt wird er so oder so nicht brauchen da Äußerungen im Internet und besonders in so einem Fall wohl kaum eine Gerichtsverhandlung wert wären.

Wieso kommt eigentlich in letzter Zeit jeder mit einer Anwaltsmasche? Sind wir hier in USA?
Daily Sketch Zirkel für die tägliche Fingerübung. ^_~

Mmmm... Okonomiyaki.




Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:44
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> > Ok. Ab nächsten Montag hast du ein kleines Problem.
> > Ich werde dich bei der Polizei wegen "Verleumdung" anzeigen,
> > weil du mich als "pädophilen Freak" bezeichnet, ...
>
> Damit dürftest du wenig Erfolg haben. Das ist im besten Falle eine Beleidigung weil er dich persönlich angeschrieben hat und nicht Behauptungen verbreitet um dich zu Diskreditieren. Es ist ja nichts konkretes sondern schlicht eine herabwürdigende Bezeichnung.
>
> Einen Anwalt wird er so oder so nicht brauchen da Äußerungen im Internet und besonders in so einem Fall wohl kaum eine Gerichtsverhandlung wert wären.
>
> Wieso kommt eigentlich in letzter Zeit jeder mit einer Anwaltsmasche? Sind wir hier in USA?

Es gab sogar schon Hausdurchsuchungen nur weil ein Linker in einem Neo-Nazi-Forum Beleidigungen ins Gästebuch geschrieben hat,
und der Täter wurde anhand der IP ermittelt, worauf gleich
eine Hausdurchsuchung erfolgte.
Die Polizei nimmt Internet-Delikte heutzutage viel ernster als noch vor ein paar Jahren.
Daher halte ich es schon für sinnvoll daß Typen wie Zael
gleich mal angezeigt werden.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.
Zuletzt geändert: 05.07.2007 16:44:52



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:09
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Java anon Proxy.
ISP ohne Datenspeicherung.

Aber mach nur *gähn*

Wie Dämmlich muss man sein.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 16:14
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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die eltern können anzeige gegen den ü18 jährigen erheben. solange das nich geschieht und kein staatsanwalt anklage erhebt wird der sex mit minderjährigen eh nich strafrechtlich verfolgt, solange das mädel nich in zwanghaften umständen is oda bezahlt wird.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:17
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
Okay. Ich hab meine Meinung geändert.
Sex sollte erst ab 21 erlaubt sein, und ich würde auch NIE
ein Mädel unter 21 haben wollen !

Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:20
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
Für dein Alter wäre das auch angebrachter
Wenn ich meine Meinung äußere ist das kein terroristischer Akt!



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:24
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> Für dein Alter wäre das auch angebrachter

Ja, seh ich auch so. Ab 21 ist aber okay ?
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:25
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
Schön, sicher doch. 18 wär ja auch ok...


Wenn ich meine Meinung äußere ist das kein terroristischer Akt!



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:37
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> Schön, sicher doch. 18 wär ja auch ok...
>
>

Na, das ist kein großer Unterschied. Dann sollte Sex
gleich erst ab 21 erlaubt sein, aber auch Volljährigkeit
erst mit 21.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.
Zuletzt geändert: 05.07.2007 17:40:37



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:40
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> Na, das ist kein großer Unterschied. Dann sollte Sex
> gleich erst ab 21 erlaubt sein, aber auch Volljährigkeit
> erst mit 21.

Wie wäre es denn mal mit was ganz Ekelhaftem und Perversem? Einer Frau in deinem Alter?
Diese Sigantur eignet sich für Fans von Action, Philosophie, Geographie, Elefanten, leichter Unterhaltung, Angelkunde, Origami und der Erotik (Ferkelkrams).

Insectator sedulus der Inquisition - Initiative für ein sauberes Animexx



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:42
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> > Na, das ist kein großer Unterschied. Dann sollte Sex
> > gleich erst ab 21 erlaubt sein, aber auch Volljährigkeit
> > erst mit 21.
>
> Wie wäre es denn mal mit was ganz Ekelhaftem und Perversem? Einer Frau in deinem Alter?

Sorry. Ist "Sex ab 21" noch zu jung ?
Vielleicht sollte man eher einen Altersunterschied definieren.
z.B. +/- 5 Jahre ? Also darf ein 60jähriger keine Frau haben
die unter 55 ist. Wär so eine Regelung noch besser ?
Das wär aber nicht so optimal, weil dann dürfte ich auch nix
mit einer 40jährigen anfangen, weil die sieben Jahre älter wär
als ich.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.
Zuletzt geändert: 05.07.2007 17:45:07



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:44
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> > Wie wäre es denn mal mit was ganz Ekelhaftem und Perversem? Einer Frau in deinem Alter?
>
> Sorry. Ist "Sex ab 21" noch zu jung ?
> Vielleicht sollte man eher einen Altersunterschied definieren.
> z.B. +/- 5 Jahre ? Also darf ein 60jähriger keine Frau haben
> die unter 55 ist. Wär so eine Regelung noch besser ?

Du weichst meiner Frage aus. Ich frage mich, ob es dir nicht einmal in den Gedanken käme, eine Frau in deinem Alter zumindest in Betracht zu ziehen?
Diese Sigantur eignet sich für Fans von Action, Philosophie, Geographie, Elefanten, leichter Unterhaltung, Angelkunde, Origami und der Erotik (Ferkelkrams).

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Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:46
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> > > Wie wäre es denn mal mit was ganz Ekelhaftem und Perversem? Einer Frau in deinem Alter?
> >
> > Sorry. Ist "Sex ab 21" noch zu jung ?
> > Vielleicht sollte man eher einen Altersunterschied definieren.
> > z.B. +/- 5 Jahre ? Also darf ein 60jähriger keine Frau haben
> > die unter 55 ist. Wär so eine Regelung noch besser ?
>
> Du weichst meiner Frage aus. Ich frage mich, ob es dir nicht einmal in den Gedanken käme, eine Frau in deinem Alter zumindest in Betracht zu ziehen?

Ich ziehe alle Frauen in Betracht ! Ich finde sogar Frauen mit 50-60 noch erotisch. z.B. die 57jährige Iris Berben.
Hab ich irgendwo behauptet daß ich nur auf jüngere Frauen stehe ?
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:49
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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> Ich ziehe alle Frauen in Betracht ! Ich finde sogar Frauen mit 50-60 noch erotisch. z.B. die 57jährige Iris Berben.
> Hab ich irgendwo behauptet daß ich nur auf jüngere Frauen stehe ?

Hier geht es immer nur im die "untere Schmerzgrenze". Ich habe mich gefragt, was du dazu sagst. Kein Grund, mich deswegen gleich so anzunöhlen. Es war eine ganz normale Frage.
Diese Sigantur eignet sich für Fans von Action, Philosophie, Geographie, Elefanten, leichter Unterhaltung, Angelkunde, Origami und der Erotik (Ferkelkrams).

Insectator sedulus der Inquisition - Initiative für ein sauberes Animexx



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:52
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
>
> > Ich ziehe alle Frauen in Betracht ! Ich finde sogar Frauen mit 50-60 noch erotisch. z.B. die 57jährige Iris Berben.
> > Hab ich irgendwo behauptet daß ich nur auf jüngere Frauen stehe ?
>
> Hier geht es immer nur im die "untere Schmerzgrenze". Ich habe mich gefragt, was du dazu sagst. Kein Grund, mich deswegen gleich so anzunöhlen. Es war eine ganz normale Frage.

Nee, ich nöhle ja gar nicht.
Wie du selbst eingesehen hast geht es in diesen Threads immer nur um die "untere" Schmerzgrenze. Was ich von älteren Frauen halte hat noch niemand gefragt. Nur weil ich mich zu einer "unteren" Schmerzgrenze geäussert habe heisst das noch lange nicht daß ich auf Mädels im Alter der unteren Grenze fixiert bin.
Credo in Deum patrem omnipotentem,
creatorem caeli et terrae.



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:41
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
du müsstest eig. wissen das alles was der jugend verboten wird noch reizbarer für sie wird, also wisch die idee schleunigstens wieder aus



Von:   abgemeldet 05.07.2007 17:58
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
> Sie wird in zwei Monaten 15 und er ist 23 Jahre alt.

In der Liebe spielen Alter und Geschlecht keine Rolle.
Nun ja, wenn die Eltern nichts dagegen haben... wenn sie dann Geschlechtsverkehr haben ist Verhütung schon sehr wichtig.
Ich meine mit 15 will kaum jemand ein Kind bekommen oder?
Erst Recht wegen der Schule und so.
Gutes und böses Schicksal,
Glück und Unglück
sind wie ein zusammengedrehtes Seil.
Zuletzt geändert: 05.07.2007 18:00:08



Von:   abgemeldet 05.07.2007 18:21
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
Avatar
 
hab ich jetzt wen geschockt/verwundert/oder was auch immer...?




Von:   abgemeldet 05.07.2007 18:39
Betreff: Er 23 und sie fast 15 [Antworten]
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15 und 23 is en bissel en arg großer Unterschied........... Ich kenne ein Paar das 14 und 18 ist und zwischen denen läuft es ned so wie sie es sich vorstellen obwohl sie behaupten das sie sich lieben. SIe kann ihm nicht das geben das er erw3artet und umgekehrt.......

Aber wenn sie das für richtig halten sollten sie tun was sie wollen OHNE Angst.......wer bedenken hat der ist sich seiner Liebe ja au net sicher! Oder?
Die Zukunft ist egal solange die Gegenwart in Ordnung ist........


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