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Einzelposting: Als Künstler arbeiten - nebenberuflich?


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Von:    Ashaya 18.04.2020 03:51
Betreff: Als Künstler arbeiten - nebenberuflich? [Antworten]
Hey,

dein Post ist ja mittlerweile etwas her aber vllt. kann ich ja trotzdem noch helfen. Ich hab Steuerrecht studiert und kenne mich dementsprechend damit aus ^^

Also erstmal kommt es darauf an ob deine Tätigkeit gewerblich oder selbstständig ist. Als Künstler ist man grundsätzlich selbstständig, da es eine eigenschöpferische Tätigkeit ist. Dementsprechend brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Beim Finanzamt musst du dich aber anmelden, da du ja Einkünfte aus einer Freiberuflichen Tätigkeit einnimmst. Dementsprechend bist du auch nicht verpflichtet handelsrechtlich Bücher zu führen und eine Bilanz aufzustellen, eine "einfache" Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht hier völlig. Damit errechnet du deinen Gewinn bzw. Verlust pro Jahr und reichst diese mit deiner Einkommensteuererklärung jährlich beim Finanzamt ein.

Umsatzsteuerlich gesehen ist es so, dass du Unternehmer bist und du dementsprechend Umsatzsteuer zahlen müsstest. Wenn aber dein Umsatz unter 22.000 € im Jahr ist, kannst du Kleinunternehmer sein und musst keine Umsatzsteuer zahlen, dementsprechend ist aber auch kein Vorsteuerabzug möglich.

So, das sollte es im groben gewesen sein, ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

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